Ist eine Störung der Kognition und/oder Aufmerksamkeit ein Ausschlusskriterium?

Eine erhebliche Störung der Sprache, der Kognition und/oder der Aufmerksamkeit (z. B. Wernicke-Aphasie oder Demenz), die den Patienten daran hindert, die Aufgaben zu verstehen und/oder durchzuführen, ist ein Ausschlusskriterium.